Faszination Havel
Faszination Havel - Erlebnis Angeln
Für viele Wassersportler gehört das Angeln einfach dazu, wenn man auf dem Wasser unterwegs ist. Das ist auf der Havel nicht anders, ist sie doch ein fischreicher Fluss.
Wie an jedem Angelgewässer sind dabei aber auch Regeln einzuhalten, um die am Wasser lebende Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und man selbst den Angelsport auch genießen kann..
Damit die Fische und die Gewässer in ihrer Artenvielfalt erhalten bleiben, das Angeln waid- und tierschutzgerecht erfolgt, sind Grundkenntnisse zur Fisch- und Gewässerkunde, zum tierschutzgerechten Umgang mit dem gefangenen Fisch oder auch zu rechtlichen Grundlagen zur Ausübung der Angelfischerei einschließlich Schonzeiten und Mindestmaße erforderlich.
Diese Kenntnisse werden dem interessierten Angler durch den Fischereischein A bestätigt. Voraussetzung dafür ist eine Prüfung, die von den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte abgenommen wird. (Informationen zum Erhalt des Fischereischeins erhalten Sie bei unten aufgeführten Adressen.) Um angeln zu dürfen, benötigen Sie jedoch zwei Dokumente, die beim Angeln stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen sind: 1. den staatlichen Fischereischein 2. eine gültige Angelkarte.
Angelkarten können beim Bewirtschafter des jeweiligen Gewässers, in Angelfachgeschäften, bei Tourist-Informationen in den Anrainer-Städten oder auch bei dem einen oder anderen Zeltplatzwart oder Hafenmeister gekauft werden. Die Angelkarten berechtigen zum Angeln an bestimmten Gewässerabschnitten. Mitunter enthalten Sie Fangbeschränkungen, gewässerspezifische Schonzeiten für Hecht oder Zander oder andere Angaben, die unbedingt einzuhalten sind. Aufmerksames Lesen wird also empfohlen. Beachten Sie auch, dass gleichzeitig mit nur 2 Handangeln geangelt werden darf, beim Spinnangeln darf nur eine "Rute" benutzt werden. Schonzeiten und Mindestmaße sind auch in diesem Revier gesetzlich vorgeschrieben und müssen unbedingt eingehalten werden.
Friedfischangeln auch ohne Fischereischein!
Seit dem 01.August 2006 kann man im Land Brandenburg die Angel auch ohne Fischereischein auswerfen (Angeln mit einer Friedfischrute). Dies ist besonders interessant für Petrijünger, die nur im Urlaub Zeit zum Angeln finden.
Die neue Friedfisch-Angel-Regelung beinhaltet den Erwerb einer Friedfischkarte und die Zahlung einer einmaligen Fischereiabgabe (gültig für das entsprechende Kalenderjahr). Eine Tages-Friedfischkarte kostet 7,00 Euro, die entsprechende Wochenkarte 17,00 Euro. Die Fischereiabgabe kostet für Erwachsene 12,00 Euro, für Kinder 2,50 Euro. Gebührenmarken und Angelkarten sind z.B. in den lokalen Touristinformationen der erhältlich.
Na denn - Petri Heil
Wie an jedem Angelgewässer sind dabei aber auch Regeln einzuhalten, um die am Wasser lebende Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und man selbst den Angelsport auch genießen kann..
Damit die Fische und die Gewässer in ihrer Artenvielfalt erhalten bleiben, das Angeln waid- und tierschutzgerecht erfolgt, sind Grundkenntnisse zur Fisch- und Gewässerkunde, zum tierschutzgerechten Umgang mit dem gefangenen Fisch oder auch zu rechtlichen Grundlagen zur Ausübung der Angelfischerei einschließlich Schonzeiten und Mindestmaße erforderlich.
Diese Kenntnisse werden dem interessierten Angler durch den Fischereischein A bestätigt. Voraussetzung dafür ist eine Prüfung, die von den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte abgenommen wird. (Informationen zum Erhalt des Fischereischeins erhalten Sie bei unten aufgeführten Adressen.) Um angeln zu dürfen, benötigen Sie jedoch zwei Dokumente, die beim Angeln stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen sind: 1. den staatlichen Fischereischein 2. eine gültige Angelkarte.
Angelkarten können beim Bewirtschafter des jeweiligen Gewässers, in Angelfachgeschäften, bei Tourist-Informationen in den Anrainer-Städten oder auch bei dem einen oder anderen Zeltplatzwart oder Hafenmeister gekauft werden. Die Angelkarten berechtigen zum Angeln an bestimmten Gewässerabschnitten. Mitunter enthalten Sie Fangbeschränkungen, gewässerspezifische Schonzeiten für Hecht oder Zander oder andere Angaben, die unbedingt einzuhalten sind. Aufmerksames Lesen wird also empfohlen. Beachten Sie auch, dass gleichzeitig mit nur 2 Handangeln geangelt werden darf, beim Spinnangeln darf nur eine "Rute" benutzt werden. Schonzeiten und Mindestmaße sind auch in diesem Revier gesetzlich vorgeschrieben und müssen unbedingt eingehalten werden.
Friedfischangeln auch ohne Fischereischein!
Seit dem 01.August 2006 kann man im Land Brandenburg die Angel auch ohne Fischereischein auswerfen (Angeln mit einer Friedfischrute). Dies ist besonders interessant für Petrijünger, die nur im Urlaub Zeit zum Angeln finden.
Die neue Friedfisch-Angel-Regelung beinhaltet den Erwerb einer Friedfischkarte und die Zahlung einer einmaligen Fischereiabgabe (gültig für das entsprechende Kalenderjahr). Eine Tages-Friedfischkarte kostet 7,00 Euro, die entsprechende Wochenkarte 17,00 Euro. Die Fischereiabgabe kostet für Erwachsene 12,00 Euro, für Kinder 2,50 Euro. Gebührenmarken und Angelkarten sind z.B. in den lokalen Touristinformationen der erhältlich.
Na denn - Petri Heil